Wussten Sie, dass der sklavische Nachbau, also die millimetergenaue Kopie einer nicht durch Schutzrechte abgesicherten Maschine, grundsätzlich zulässig ist? – Wussten Sie, dass Ihnen auch nach jahrelanger Benutzung einer nicht eingetragenen Marke plötzlich deren Weiterbenutzung untersagt werden kann?

Technische Innovationen, Markenartikel, die Corporate Identity eines Unternehmens sowie herkunftsweisendes Design bedürfen entsprechender Schutzrechte, um die Wettbewerber auf Abstand zu halten.

Zum Schutz technischer Neuentwicklungen gibt es Patente und Gebrauchsmuster; Markenartikel und eine Corporate Identity sind durch eingetragene Marken zu schützen; ein neues Design wird mit einem Geschmacksmuster geschützt.

Wir arbeiten für Sie die Anmeldeunterlagen für diese Schutzrechte aus und vertreten Sie vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Bundespatentgericht, dem Bundesgerichtshof, dem Europäischen Patentamt, dem Europäischen Markenamt sowie der Weltorganisation für Geistiges Eigentum.

Darüber hinaus haben wir in jedem wichtigen Land ständige Verbindung zu qualifizierten Patent- und Markenanwälten, um auch für international operierende Unternehmen Schutzrechte auf den jeweiligen Märkten zu erwirken und durchzusetzen.

Auf Wunsch übernehmen wir auch die Überwachung und Verwaltung von Schutzrechten, um einen unbeabsichtigten Verfall Ihrer Rechte zuverlässig zu vermeiden – auch international.