Wussten Sie, dass der sklavische Nachbau, also
die millimetergenaue Kopie einer nicht durch Schutzrechte abgesicherten
Maschine, grundsätzlich zulässig ist? – Wussten Sie,
dass Ihnen auch nach jahrelanger Benutzung einer nicht eingetragenen
Marke plötzlich deren Weiterbenutzung untersagt werden kann?
Technische Innovationen, Markenartikel, die Corporate Identity
eines Unternehmens sowie herkunftsweisendes Design bedürfen
entsprechender Schutzrechte, um die Wettbewerber auf Abstand
zu halten.
Zum Schutz technischer Neuentwicklungen gibt es Patente und
Gebrauchsmuster; Markenartikel und eine Corporate Identity sind
durch eingetragene Marken zu schützen; ein neues Design
wird mit einem Geschmacksmuster geschützt.
Wir arbeiten für Sie die Anmeldeunterlagen für diese Schutzrechte
aus und vertreten Sie vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Bundespatentgericht,
dem Bundesgerichtshof, dem Europäischen Patentamt, dem Europäischen
Markenamt sowie der Weltorganisation für Geistiges Eigentum.
Darüber hinaus haben wir in jedem wichtigen Land ständige
Verbindung zu qualifizierten Patent- und Markenanwälten,
um auch für international operierende Unternehmen Schutzrechte
auf den jeweiligen Märkten zu erwirken und durchzusetzen.
Auf Wunsch übernehmen wir auch die Überwachung und
Verwaltung von Schutzrechten, um einen unbeabsichtigten Verfall
Ihrer Rechte zuverlässig zu vermeiden – auch international. |