Das Nachahmen von Produkten und Marken ist in unserer freien Marktordnung grundsätzlich erlaubt, solange die betroffenen Produkte oder Kennzeichen nicht gesetzlichen Sonderschutz durch Schutzrechte genießen.

Bei Schutzrechten besteht oft Unsicherheit über deren Schutzumfang, insbesondere ob Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können. Das Gutachten eines Patentanwalts kann hier gerichtliche Streitigkeiten vermeiden oder zumindest eine Einschätzung des Streitrisikos ermöglichen.

Aber auch bei gerichtlichen Auseinandersetzungen stehen wir als Patentanwälte unseren Mandanten vor allen einschlägigen Gerichten bis hin zum Bundesgerichtshof zur Seite.