Das Nachahmen von Produkten und Marken ist
in unserer freien Marktordnung grundsätzlich erlaubt, solange
die betroffenen Produkte oder Kennzeichen nicht gesetzlichen
Sonderschutz durch Schutzrechte genießen.
Bei Schutzrechten besteht oft Unsicherheit über deren Schutzumfang,
insbesondere ob Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche
geltend gemacht werden können. Das Gutachten eines Patentanwalts
kann hier gerichtliche Streitigkeiten vermeiden oder zumindest
eine Einschätzung des Streitrisikos ermöglichen.
Aber auch bei gerichtlichen Auseinandersetzungen stehen wir
als Patentanwälte unseren Mandanten vor allen einschlägigen
Gerichten bis hin zum Bundesgerichtshof zur Seite. |