Nicht immer ist es erwünscht oder möglich,
einen auf Schutzrechte oder betriebsinternes Know-How gegründeten
Wettbewerbsvorteil selbst auszuschöpfen. Lizenzverträge
schaffen hier die Grundlage zur Verwertung und für Synergieeffekte.
Auch bei einer gemeinsamen Planung und Entwicklung von neuen
Produkten empfiehlt es sich, von vornherein durch sorgfältig
formulierte Geheimhaltungs- und Kooperationsverträge die
Rechte an hieraus hervorgehenden Innovationen und deren Verwertung
zu regeln.
Namens- und markenrechtliche Probleme sind oft durch gegenseitige
Abgrenzung zu lösen. Hier hat sich ein privatrechtlicher Vertrag, die Abgrenzungsvereinbarung,
bewährt, mit dem sich zwei Unternehmen, die ähnliche Marken oder
Firmennamen benutzen wollen oder möglicherweise schon seit Jahren parallel
benutzen, auf gütliche Weise einigen können.
Lizenzverträge, Kooperationsverträge und Abgrenzungsvereinbarungen
sollten nicht nur mit einem Blick für das juristisch Machbare,
sondern auch mit dem Wissen um die Grenzen formuliert sein, die
das Kartellrecht, insbesondere das der Europäischen Union,
setzt.
Sprechen Sie uns darauf an, wir beraten Sie gern. |