Nicht immer ist es erwünscht oder möglich, einen auf Schutzrechte oder betriebsinternes Know-How gegründeten Wettbewerbsvorteil selbst auszuschöpfen. Lizenzverträge schaffen hier die Grundlage zur Verwertung und für Synergieeffekte.

Auch bei einer gemeinsamen Planung und Entwicklung von neuen Produkten empfiehlt es sich, von vornherein durch sorgfältig formulierte Geheimhaltungs- und Kooperationsverträge die Rechte an hieraus hervorgehenden Innovationen und deren Verwertung zu regeln.

Namens- und markenrechtliche Probleme sind oft durch gegenseitige Abgrenzung zu lösen. Hier hat sich ein privatrechtlicher Vertrag, die Abgrenzungsvereinbarung, bewährt, mit dem sich zwei Unternehmen, die ähnliche Marken oder Firmennamen benutzen wollen oder möglicherweise schon seit Jahren parallel benutzen, auf gütliche Weise einigen können.

Lizenzverträge, Kooperationsverträge und Abgrenzungsvereinbarungen sollten nicht nur mit einem Blick für das juristisch Machbare, sondern auch mit dem Wissen um die Grenzen formuliert sein, die das Kartellrecht, insbesondere das der Europäischen Union, setzt.

Sprechen Sie uns darauf an, wir beraten Sie gern.